Sitzung vom 10.04.2019

Niederschrift
über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kappel vom
10. April 2019 im Sitzungssaal des Heimathauses „Krone“

 

 

Anwesend:

Markus Marx, 1. Ortsbeigeordneter, als Vorsitzender
Rosemarie Braun, 2. Ortsbeigeordnete
Marion Becker, Ratsmitglied
Peter Bohn, Ratsmitglied (ab TOP 2)
Hans Braun, Ratsmitglied
Ludwig Horbert, Ratsmitglied
Jürgen Mohr, Ratsmitglied

 

Es fehlten entschuldigt:

Klemens Hartig, Ortsbürgermeister
Wolfgang Keim, Ratsmitglied

 

Ferner anwesend:

Verw.Fachangest. Kleid, zu TOP 2
VG-Amtfrau Ernst als Schriftführerin

 

Beginn:  20.00 Uhr
Ende:    21.50 Uhr

 

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest

 

ÖFFENTLICHE SITZUNG

Tagesordnung:

 

  1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
  2. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das Jahr 2019
  3. Beratung und Beschlussfassung Auftragsvergabe Ausbau der Straße „Hinter der Kirche“
  4. Verschiedenes

 

Es wurde wie folgt beschlossen:

 

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 14.02.2019 wurde einstimmig bestätigt.

 

2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019

Vorschlag zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen lag in der Zeit vom 22.03. bis 04.04.2019 zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde haben die Möglichkeit, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 schriftlich einzureichen.

Am 01.04.2019 wurde folgender Vorschlag schriftlich eingereicht:

Im Jahr 2014 hat der Rat der Ortsgemeinde beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 365 vom Hundert anzuheben. Dieser Beschluss dient nicht der Verbesserung der finanziellen Situation der Ortsgemeinde Kappel, sondern unterstützte den Anspruch auf beantragte Fördergelder.

Die geförderten Maßnahmen sind abgeschlossen und weitere Fördergelder werden nicht bewilligt, weil die finanzielle Lage der Ortsgemeinde hervorragend ist. Daher stelle ich den Antrag, die Kappeler Bürger zu entlasten. Ich bitte Sie, den Hebesatz der Grundsteuer zu senken.

Ein geringerer Hebesatz steigert zudem die Attraktivität für Neubürger eine Immobilie in Kappel zu erwerben. Zur Höhe des Hebesatzes möchte ich keine Vorgaben machen, gebe aber zu bedenken, dass dieser in Ingelheim am Rhein lediglich 80 vom Hundert beträgt.

Der derzeitige Hebesatz von 365 vom Hundert ist der Mindesthebesatz für die Grundsteuer B, den eine Gemeinde in Rheinland-Pfalz veranlagen muss, wenn öffentliche Fördermittel beantragt werden. Da derzeit noch Förderanträge durch die Gemeinde gestellt sind, ist eine Absenkung des Satzes nicht möglich. Der Ortsgemeinderat beschließt daher, den Vorschlag auf Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer B für das Jahr 2019 abzulehnen.

Der neue Ortsgemeinderat wird gebeten, im Rahmen der Beratung für den Haushalt 2020 eine erneute Prüfung vorzunehmen, falls die beantragten Zuweisungen abgelehnt bzw. nicht mehr bewilligt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Der Haushaltsplan wird wie folgt festgesetzt:

 

a) im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.206.800  Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.265.950  Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-59.150  Euro

 

b) im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

22.600  Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

57.100  Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

593.800  Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-536.700  Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

514.100  Euro

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahre zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 317.100  Euro

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

- Grundsteuer A

300 v. H.

 

- Grundsteuer B

365 v. H.

 

- Gewerbesteuer

365 v. H.

 

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

 

- für den ersten Hund

36  Euro

 

- für jeden weiteren Hund

60  Euro

       

Es werden keine Gebühren und Beiträge festgesetzt.

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 betrug 5.259.494 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt 5.250.444 Euro und zum 31.12.2019 5.191.294 Euro.

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Einstimmiger Beschluss

 

3. Beratung und Beschlussfassung Auftragsvergabe Ausbau der Straße „Hinter der Kirche“

Die Tiefbauarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Es wurden von 8 Firmen die Angebotsunterlagen angefordert.

Zum Submissionstermin am 27.02.2019. um 14:00 Uhr wurden zum Abgabetermin 5 Angebote eingereicht.

Durch das beauftragte Planungsbüro INGENIEURGESELLSCHAFT DR. SIEKMANN + PARTNER mbH, in 55469 Simmern wurden die eingereichten Angebote überprüft. Danach können alle Angebote gewertet werden.

Nach rechnerischer Prüfung der eingegangenen Angebote ergibt sich die Reihenfolge der folgenden Aufstellung:

Nr.

Firma

Bruttopreis

Nachlässe (incl.)

1

Kinsvater Bau GmbH, 55483 Hahn-Flughafen

118.492,82

./.

2

Bieter 2

132.753,66

./.

3

Bieter 3

138.932,04

./.

4

Bieter 4

147.281,93

./.

5

Bieter 5

148.737,27

./.

Weiterhin wurde vom Planungsbüro festgestellt, dass der mindestfordernde Bieter nach der rechnerischen Prüfung die Fa. Kinsvater Bau GmbH ist. Die Preisdifferenz zwischen dem Mindestbietenden und dem nachfolgenden Bieter beträgt 14.260,84 € brutto. bzw. rd. 13 %. Das Angebot der Fa. Kinsvater Bau GmbH gibt keine Hinweise auf eine Unterdeckung und wird vom Planungsbüro als angemessen beurteilt.

Nach Prüfung der einzelnen Angebotspreise ist festzustellen, dass die Kalkulation der Einheitspreise bei einzelnen Positionen sehr unterschiedlich ist. Einige Preise sind im Vergleich zu Erfahrungswerten unseres Erachtens nicht auskömmlich bzw. zu hoch. Bei dem Angebot der Fa. Kinsvater Bau GmbH sind keine Hinweise auf Mischkalkulationen erkennbar.

Insgesamt betrachtet sind die Angebote auch im Vergleich zur Kostenberechnung (bepreistes Leistungsverzeichnis) angemessen, so dass eine ordnungsgemäße Ausführung mit den vorliegenden Einheitspreisen möglich ist.

Nach Prüfung und Wertung der Angebote hat die Fa. Kinsvater Bau GmbH nach Würdigung aller vergaberelevanten Kriterien das annehmbarste Angebot mit einer Gesamtangebotssumme von: brutto 118.492,82 € vorgelegt.

Aus diesem Grund empfiehlt das Planungsbüro die Vergabe an die Fa. Kinsvater Bau GmbH.

Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag an die gesamtgünstigste Bieterin, die Fa. Kinsvater Bau GmbH zum Angebotspreis von brutto 118.492,82 € zu vergeben.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kappel beschließt, den Auftrag Ausbau „Hinter der Kirche“ in der Ortsgemeinde Kappel, Straßen- und Wegebauarbeiten, an die gesamtgünstigste Bieterin, die Fa. Kinsvater Bau GmbH zum Angebotspreis von brutto 118.492,82 € zu erteilen

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

4. Verschiedenes

a) Die kath. Kirchengemeinde führt am 03.11.2019 ihr Pfarrfest durch. Sie beantragt hierzu die kostenlose Nutzung des Gemeindehauses. Der Ortsgemeinderat stimmt zu.

b) Der Arbeitskreis Spielplatz beabsichtigt die Einweihung des Spielplatzes am Bolzplatz und ein Helferfest. Dieses soll am 24. oder 31.08.2019 durchgeführt werden.

 

Folgende Themen wurden angesprochen:

- Tür Lagerraum im Gemeindehaus

- Pflanzen von Bäumen in der Regenrückhaltungs- und Ausgleichsfläche zwischen den Straßen Waldgasse und Im Gaßacker, Pflegen der Bäume durch Angrenzer

- Anlegen Band für die Wiesengräber auf dem Friedhof

- Hinweis der Benutzung der Spielgeräte auf den Spielplätzen ohne Fahrradhelm

- Schild an der Brandenburg-Eiche

- Mallebore - das durch einen Erdrutsch verschüttete Auslaufrohr muss repariert werden.

 

 

Energiegenossenschaft

Energiegenossenschaft
55483 Kappel

Kontakt zum Ortsbürgermeister

 

Gerne dürfen Sie Kontakt mit unserem Ortsbürgermeister aufnehmen !

Wir benutzen Cookies

Wir würden gerne Cookies verwenden. Das ist nichts schlimmes. Sie erleichtern die Seitennutzung und helfen uns, diese zu verbessern. Genauere Informationen unter "DATENSCHUTZ" Punkt 1.6.4